AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sunflow e.U.
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der sunflow e.U. („sunflow“), Babenbergerstraße 15/35, 2345 Brunn am Gebirge.
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote, die von sunflow angeboten werden, unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von sunflow (www.sunflow.cc) abrufbar. sunflow steht es jederzeit frei, diese AGB – auch einseitig und ohne Vorankündigung – abzuändern oder zu ergänzen.
Die Anwendung von allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
1. Angebote von sunflow e.U.
- Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10er-Karten u.ä.). Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
- Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot der sunflow enthalten sind, wie Massagen, Einzelunterricht u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
- Angebote von sunflow in Prospekten, Anzeigen, auf der Website, im Webshop oder dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und des Umfangs, sind stets unverbindlich und grundsätzlich freibleibend.
- Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung von sunflow akzeptiert der Nutzer diese AGB vorbehaltlos, sodass auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen sunflow und dem Nutzer diese AGB in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden.
2. Nutzungsberechtigung, Hausordnung
- Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“) ist ausschließlich die im Vertrag namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich der sunflow die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.
- Es gilt jene Hausordnung, in welcher sich die zur Vertragserfüllung notwendigen Räumlichkeiten befinden.
3. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung, Verhaltensordnung
- sunflow ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine maximale Kursbelegung ist vor Buchung der jeweiligen Kurse auf der Website sichtbar oder wird im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
- Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist sunflow berechtigt, im zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.
- Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis zum Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
- sunflow ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
- sunflow ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründe notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes, welche mit einer Frist von einem Monat via E-Mail und/oder auf der Website auffindbaren Informationen angekündigt wird.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.
- Der Nutzer hat sich in den jeweiligen Räumlichkeiten stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Kurse, Workshops, etc. kommt, die Einrichtung und Hilfsmittel pfleglich behandelt werden und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer kommt. Während einer Einheit ist Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch Mobiltelefone oder andere Geräte, zu vermeiden. Der Nutzer hat sich an die Anweisungen des Kursleiters zu halten. Bei groben Verstößen des Nutzers gegen diese Bedingungen oder die Weisungen des Kursleiters, kann der Nutzer von den jeweiligen Räumlichkeiten verwiesen werden oder der Zutritt zur jeweiligen Einheit ohne Anspruch auf Rückgabe des Preises verwehrt werden.
- Zur Vermeidung von Konflikten unter den Teilnehmern und zur Wahrung der Ruhe und des ordentlichen, ungestörten Ablaufes wird sunflow darüber hinaus das Recht eingeräumt gegenüber eines Nutzers ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. In diesem Fall sind noch nicht konsumierte Einheiten (z.B. einer 10er-Karte) aliquot zurück zu erstatten.
4. Nutzungsgebühren
- Die Nutzungsgebühren (z.B. von 10er-Karten) decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Ausbildungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
- Sofern sunflow besondere Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife, etc.), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. sunflow ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen.
5. Haftung
- sunflow haftet für etwaige Schäden insoweit, als
a. sunflow, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung von sunflow in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
b. schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
c. sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen. - Darüber hinaus haftet sunflow, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die sunflow oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt sunflow keine Haftung.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von sunflow ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber sunflow.
7. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von sunflow
Für den Verlust einer Decke ist vom Nutzer eine Kostenentschädigung von insgesamt € 10,00 zu entrichten, für den Verlust einer Leihmatte ist eine Kostenentschädigung von € 45,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
8. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, sunflow unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben.
9. Gesundheitszustand des Nutzers, Alkohol- und Drogeneinfluss
- Die Inanspruchnahme von Leistungen von sunflow erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Nutzer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen. Jeder Nutzer erklärt mit dem Abschluss eines Vertrags mit sunflow, dass er physisch gesund, psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Kursen oder Workshops teilnehmen wird. Die Teilnahme an Kursen oder Workshops unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist nicht gestattet. Sollte der Nutzer Medikamente einnehmen oder in sonstiger ärztlicher Behandlung sein, ist die Teilnahme an Kursen oder Workshops von dem Nutzer vorab mit dem behandelnden Arzt abzuklären.
- Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Kursleiter sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Kursen zu verwehren.
- Der Nutzer versichert mit seiner Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden Übungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden, die andere Teilnehmer ihrer Praxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den Kursleitern jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor der Teilnahme durch den Nutzer eine ärztliche Freigabe einzuholen.
10. Stornierungsbedingungen
- Eine Stornierung der Teilnahme an einem Kurs oder Workshop ist bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos möglich.
- Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn des Kurses oder Workshops werden die gesamten Kosten in Rechnung gestellt.
- Stornierungsanfragen müssen schriftlich per E-Mail an office@sunflow.cc erfolgen. Die Stornierungsfrist wird anhand des Eingangszeitpunkts der E-Mail bemessen.
11. Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen, für eine Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Sollte irgendeine Vertragsbestimmung ungültig sein, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Brunn am Gebirge.